Bezug: Dekret des Landeshauptmannes Nr. 24 vom 04.06.2021 - Änderungen vorbehalten
- Voraussetzung für den Konzertbesuch ist das Vorweisen einer „grünen Bescheinigung“, die bestätigt, dass der Konzertbesucher gegen SARS-CoV-2 geimpft, genesen oder negativ getestet ist.
- Alle Sitzplätze sind nummeriert und vorgemerkt.
- Die Eintrittskarten werden beim Betreten des Saales nur vorgezeigt bzw. von den Konzertgästen selbst entwertet. Somit wird eine Schmierinfektion, die von Karte zu Karte weitergegeben wird, ausgeschlossen.
- Vor dem Betreten des Saales werden die Besucher gebeten, die Hände mit den an den jeweiligen Eingängen bereitgestellten Desinfektionsmitteln zu desinfizieren.
- Im Konzertsaal besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
- Die Programme liegen auf jedem zweiten Stuhl auf. Somit wird eine Personenansammlung am Verteilerstand vermieden.
- Um eine Personenansammlung während der Pause zu vermeiden, werden die Konzerte ohne Pause und ohne Verabreichung von Speisen und Getränken abgehalten.
- Der Konzertsaal kann bestens gelüftet werden. Es gibt keine geschlossenen Luftkreisläufe.