Covid-19 Sicherheitsmaßnahmen bei Veranstaltungen
Covid-19 Sicherheitsmaßnahmen bei Veranstaltungen

Bezug: Dekret des Landeshauptmannes Nr. 24 vom 04.06.2021  -  Änderungen vorbehalten

  1. Voraussetzung für den Konzertbesuch ist das Vorweisen einer „grünen Bescheinigung“, die bestätigt, dass der Konzertbesucher gegen SARS-CoV-2 geimpft, genesen oder negativ getestet ist.
  2. Alle Sitzplätze sind nummeriert und vorgemerkt. 
  3. Die Eintrittskarten werden beim Betreten des Saales nur vorgezeigt bzw. von den Konzertgästen selbst entwertet. Somit wird eine Schmierinfektion, die von Karte zu Karte weitergegeben wird, ausgeschlossen. 
  4. Vor dem Betreten des Saales werden die Besucher gebeten, die Hände mit den an den jeweiligen Eingängen bereitgestellten Desinfektionsmitteln zu desinfizieren.
  5. Im Konzertsaal besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
  6. Die Programme liegen auf jedem zweiten Stuhl auf. Somit wird eine Personenansammlung am Verteilerstand vermieden.
  7. Um eine Personenansammlung während der Pause zu vermeiden, werden die Konzerte ohne Pause und ohne Verabreichung von Speisen und Getränken abgehalten. 
  8. Der Konzertsaal kann bestens gelüftet werden. Es gibt keine geschlossenen Luftkreisläufe.
War der Inhalt für dich hilfreich?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung!
Danke!