Regeln für Reisen ins Ausland bzw. die Einreise aus dem Ausland
Seit dem 3. Juni gilt Reisefreiheit aus beliebigem Anlass für folgende Staaten:
- Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (außer Italien sind dies: Österreich, Belgien, Bulgarien, Zypern, Kroatien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Irland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Tschechische Republik, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden und Ungarn);
Hinweis: Für die Einreise nach Italien aus Bulgarien und Rumänien (seit 24. Juli) und aus Kroatien, Griechenland, Malta und Spanien (seit 13. August) sind spezifische Maßnahmen vorgesehen (siehe unten).
- Staaten des Schengen-Raums (die Nicht-EU-Staaten, die das Schengener Abkommen unterzeichnet haben, sind: Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz);
- Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland;
- Andorra, Fürstentum Monaco;
- Republik San Marino und Vatikanstaat.
Einreise aus Kroatien, Griechenland, Malta, Spanien und Frankreich Alle Personen, die sich in Kroatien, Griechenland, Malta, Spanien und Teilen Frankreich aufgehalten haben, müssen bei Einreise nach Italien einen negativen Corona-Test mittels Abstrich vorweisen oder durchführen lassen.
Was gilt für Reisen in andere Länder? Nähere Infos zu Reisen ins Ausland bzw. die Anreise aus dem Ausland finden sich auf der Webseite des
italienischen Außenministeriums oder den Webseiten der Außenministerien der verschiedenen Staaten.