Verantwortung übernehmen - für sich selbst ebenso wie für andere.
Im Interesse der Gemeinschaft ist es eine ganz klare Bürgerpflicht, die geltenden Regeln einzuhalten und vorsichtig zu sein.
Ohne diese Eigenverantwortung kann die Eindämmung der Pandemie nicht gelingen. Deshalb ist es wichtig, Abstand zu halten, Mund und Nase zu bedecken, die Hygieneregeln zu beachten, aufmerksam zu sein und einander zu respektieren. Helfen wir uns gegenseitig im Kampf gegen Corona.
1) Mund- und Nasenschutz In Südtirol gibt es keine allgemeine Maskenpflicht im Freien. Es besteht aber die Pflicht, immer einen Schutz der Atemwege bei sich zu haben und diesen in allen geschlossenen Orten mit Ausnahme der eigenen Wohnung zu tragen.
Bei Aktivitäten im Freien muss zwischen Personen, die nicht aus demselben Haushalt stammen, ein Abstand von einem Meter eingehalten werden. Sollte dieser Abstand nicht garantiert werden können, müssen Nase und Mund bedeckt werden. In geschlossenen Räumen gilt ebenfalls ein Mindestabstand von einem Meter. Falls dieser nicht eingehalten werden kann, so ist das Tragen von Mund-Nasen-Schutz Pflicht.
Der Mund-Nasenschutz muss korrekt getragen werden und Mund und Nase bedecken.
Schutzvisiere bieten nur mit den obgenannten Mund- und Nasenbedeckungen ausreichend Schutz.
Dank der weitläufigen Natur ist es allerdings ein Leichtes die Sicherheitsabstände einzuhalten und nur selten auf eine Maske zurückgreifen zu müssen.
Im
öffentlichen Nahverkehr besteht die
Pflicht, den Mund- und Nasenschutz zu tragen!
Befreit sind lediglich Personen bei der Ausübung von Sport, Kinder unter 6 Jahren und Personen mit bestimmten Krankheiten/Behinderungen.
2) Abstandsregeln Im Freien und in geschlossenen Räumen ist der Mindestabstand von
einem Meter zwischen den Personen einzuhalten. Das gilt auch für
sportliche Aktivitäten. Ausgenommen sind zusammenlebende Personen desselben Haushalts.
Wird dieser der Abstand von einem Meter
unterschritten, ist es Pflicht, Mund und Nase zu
bedecken.
In allen Fällen, wo Menschenansammlungen wahrscheinlich sind oder wo die konkrete Möglichkeit besteht, Personen zu kreuzen, ohne den Abstand von einem Meter einhalten zu können, bleibt die Verpflichtung, Mund und Nase zu bedecken.
3) Hygiene Waschen und desinfizieren Sie sich regelmäßig die Hände. Sie erhalten Desinfektionsmittel in allen Apotheken, Drogeriegeschäften und Lebensmittelgeschäften.
4) Verdachtsfall Bleiben Sie bei über 37,5 Grad Fieber unbedingt in Ihrer Unterkunft und kontaktieren einen Arzt! Neben Fieber weisen derzeit folgende bekannte Symptome auf eine Covid19-Infektion hin: Trockener Husten, Erschöpfung, starke Kopfschmerzen oder Verlust des Geschmacks – und Geruchssinns. Für allgemeine Informationen oder Unsicherheiten wurde für Anrufe aus Südtirol folgende kostenlose Grüne Nummer eingerichtet:
800 751 751 5) Covid19 - Test In Naturns bietet die Praxis von
Dr. med. Alexander Angerer Covid19-Tests an, außerdem in Rabland der Allgemeinmediziner Dr. med. Ingemar Blaas.
Des weiteren führen folgende Privatkliniken den Test durch:
a)
Medical Center Quellenhof Passeier
b)
Marienklinik in Bozen
c)
Brixana in Brixen
Die Tests müssen selbst bezahlt werden und werden nur mit Termin durchgeführt. Laut Hygieneamt ist die Nachfrage nach diesen Tests sehr hoch.