2014 wurde in Südtirol die Ortstaxe eingeführt. Die Einnahmen aus der Ortstaxe werden für den Ausbau und Erhalt von Infrastrukturen und Dienstleistungen, sowie für die Organisation von Kultur- und Sportveranstaltungen eingesetzt.
Die Ortstaxe wird pro Gast und Nächtigung von den Beherbergungsbetrieben eingehoben. Die Höhe dieser kommunalen Abgabe richtet sich nach der Kategorie des Betriebes und unterscheidet sich auch in den einzelnen Ortschaften. Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren sind von der Abgabe befreit.
Die Ortstaxe wird bei Abreise fällig und ist in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
Beiträge Ortstaxe 2022/2023:
Kategorie 5, 4S, 4
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€ 2,50
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Kategorie 3S, 3 |
€ 2,00
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alle anderen Kategorien
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€ 1,45
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