DER ATHLET MUSS FOLGENDE PUNKTE EINHALTEN:

1.) Anforderungen an Material und Ausrüstung:
Mountainbike
• Es sind nur Mountainbikes erlaubt.
• Das Mountainbike wird nicht vom Veranstalter zur Verfügung gestellt.
• Die gesamte Mountainbike Strecke darf nur mit einem und demselben Rad befahren werden. Das Profil der Reifen muss mindestens 26 x 1,6 Zoll betragen. Bei möglichen Kontrollen können Teilnehmer/Innen disqualifiziert werden (siehe Streckenbeschreibung).
• Das Tragen von einem geprüften Radhelm ist Pflicht, wobei der Kinnriemen zu jeder Zeit geschlossen sein muss.
Laufen
• Schuhwerk muss alpinen Anforderungen entsprechen (siehe Streckenbeschreibung).
• Der Gebrauch von Stöcken ist verboten.
Tourenskigehen
• Es dürfen nur Tourenskier mit Stahlkanten und Tourenbindungen sowie Skitourenschuhe verwendet werden. Langlauf bzw. Telemarkausrüstung wird nicht zugelassen.
• Mindestlänge der Tourenski bei Herren 160 cm und bei Damen 150 cm.
• Die Skier dürfen während des Rennens nicht ausgetauscht werden.
• Felle nach Wahl. Harscheisen sind erlaubt.
• Es besteht Helmpflicht. Der Helm muss ein genormter Skitourenhelm (EN 12492 oder UIAA 106) sein.
• Es ist Pflicht Schutzkleidung / Windstopper langärmlig mitzutragen, wir befinden uns in hochalpinem Gelände und das Wetter kann schnell umschlagen.
ACHTUNG: Während des Wettkampfs ist die Talabfahrt gesperrt – Athleten/Innen müssen daher die Seilbahn benutzen um vorzeitig ins Tal zu gelangen!

2.) Allgemeine Wettkampfbedingungen:
Biker dürfen nur die rechte Fahrspur der Hauptstraße benutzen, da die linke Straßenseite nicht gesperrt ist.
• Die Startnummer ist so anzubringen, dass sie deutlich lesbar ist. Bitte beim Umziehen in den Wechselzonen diese sichtbar auf Kleidung anbringen!
• Bei schlechtem Wetter muss sich jede/r Athlet/in entsprechend ausrüsten.
• Er/Sie muss sich selbst darum kümmern, dass bei den Wechselstellen oder am Ziel seine/ihre trockene Kleidung bereit steht. Den Einzelathleten/innen stellt der Veranstalter einen Kleider- und Materialtransport zur Verfügung
• Umkleidemöglichkeiten und Duschräume befinden sich in Unser Frau und in Kurzras.
• Der Veranstalter sorgt für die Verpflegung entlang der Strecke in Form von Getränke
• In den Wechselzonen ist jegliche Hilfe von Seiten der Betreuer untersagt. Selbstversorgung mit Nahrungsmitteln und Getränken durch Betreuer ist entlang der Strecke erlaubt.
• Begleitfahrzeuge sind aus Gründen der Verkehrssicherheit und aus organisatorischen Gründen nicht zugelassen.
• Es kann lebensgefährlich sein, kurz nach infektiösen Krankheiten (z.B. Angina, Grippe) oder mit Fieber an den Start zu gehen. Doping ist strengstens verboten. Jede/r Teilnehmer/in trägt die volle und alleinige Verantwortung für seinen/ihren Gesundheitszustand.

3.) Zur Disqualifikation führt die Nichteinhaltung der folgenden Bestimmungen:
• Verwendung von Material, welches vom Veranstalter nicht erlaubt ist (siehe Anforderung an Material)
• Das Verlassen, Abkürzen der vorgeschriebenen Strecke
• Weitergabe der Startnummer
• Hilfe durch fremdes Eingreifen oder durch Gebrauch technischer Hilfsmittel
• Behinderung der Mitbewerber/innen
• Sportlich unfaires Verhalten und das Nichtbeachten der Sicherheitsnormen
• Jede/r Teilnehmer/in kann vom Rennleiter oder Rennarzt aus dem Rennen genommen werden, wenn dies dessen gesundheitlicher Zustand erfordert.
• Die Überschreitung der Sollzeit bei den betreffenden Kontrollstellen (siehe Abschnitt A, Punkt 4: Zeitlimit).Teilnehmer/innen, welche die Wechselstellen bzw. das Ziel nach Kontrollschluss erreichen, werden nicht mehr gewertet und der Anspruch auf Wettkampfdienstleistungen kann nicht garantiert werden (z.B. Verpflegung, Sanität, Rangliste).
• Fairness und Sportlichkeit werden großgeschrieben!

4.) Aufgabe oder Ausscheiden durch technischen Defekt:
Jede/r Teilnehmer/in ist verpflichtet, sich bei Ausscheiden oder bei Aufgabe beim nächsten Streckenposten abzumelden. Er/sie hat in jedem Fall dafür zu sorgen, dass die Rennleitung über seinen/ihren Verbleib informiert ist.

5.) Einspruch bei der Rennleitung:
Einsprüche müssen innerhalb von 30 Minuten nach der offiziellen Bekanntgabe der Ergebnisse an der Anschlagtafel in Unser Frau in schriftlicher Form zusammen mit einem Betrag von € 100,- an die Rennleitung eingereicht werden. Eine Entscheidung fällt innerhalb der nächsten Stunde. Im Falle der Anerkennung der Reklamation wird der Betrag rückerstattet.
 
Folgt uns auf Social Media
Keine Einträge gefunden.
nextleft-arrowclose facebookinstagram liketalk