Schloss Kallmünz

Das Schloss Kallmünz ist ein historischer Privatbesitz am Sandplatz, das für seine elegante Architektur und seine reiche Geschichte bekannt ist.

Das Schloss Kallmünz befindet sich direkt hinter dem Sandplatz und zählt zu den bedeutendsten historischen Residenzen der Stadt. Das Schloss ist nach Andre Kallmünzer benannt, der sich in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts in Meran niederließ. Er stammte vermutlich aus einer Regensburger Adelsfamilie und wurde 1441 Bürgermeister von Meran. 1516 erhob Kaiser Maximilian I. die Familie Kallmünzer in den Adelsstand, später erhielt sie den Grafentitel.

Der Bau des Schlosses begann im 16. Jahrhundert. Die Anlage besteht aus zwei Hauptgebäuden, die durch Mauern um einen Innenhof miteinander verbunden sind. Der Hof kann vom Sandplatz durch ein Spitzbogenportal betreten werden.
Zu den markantesten Merkmalen des Schlosses gehören seine eleganten Erkerfenster, die der Fassade ein unverwechselbares und lebendiges Aussehen verleihen. Über die Jahrhunderte war dieses Schloss im Besitz zahlreicher Adelsfamilien.

Schloss Kallmünz befindet sich bis heute in Privatbesitz und steht seit 1951 unter Denkmalschutz. Obwohl das Gebäude im Allgemeinen nicht öffentlich zugänglich ist, werden seine historischen Innenhöfe gelegentlich für kulturelle Veranstaltungen genutzt, was es zu einem wichtigen Bestandteil des architektonischen und kulturellen Erbes von Meran macht.

Öffentliche Verkehrsmittel
Wenn Sie am Bahnhof Meran sind, empfehlen wir Ihnen, entweder die Buslinie 1 oder 4 zu nehmen und an der Haltestelle Elisabethpark in der Cavourstraße auszusteigen. Von dort sind es nur 2 Gehminuten bis zum Platz.
Parken
In der Nähe des Schlosses gibt es keine Parkmöglichkeiten. Wir empfehlen, im Parkhaus „St. Josef Parking Merano“ in der Franz-Innerhofer-Straße zu parken; von dort sind es 5 Gehminuten zum Schloss.
Tipp des Autors
Da das Schloss selbst in Privatbesitz ist, ist der Zutritt nur zu besonderen Anlässen gestattet. Das Restaurant Schloss Kallmünz befindet sich jedoch auf dem Gelände und nimmt einen Teil des Grundstücks ein.
nicht zugänglich: 01.01. - 31.12.
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