Fossilfund
Was muss ich jetzt machen?
Fossilfund
Kulturelle Artefakte oder auch Kulturartefakte sind Gegenstände, die vom Menschen erschaffen wurden, anders formuliert Archäologika. Im italienischen Recht, genauer gesagt im Gesetz von 1939 und 1976, werden auch Fossilienfunde zu dieser Kategorie gezählt. Die wissenschaftlichen Kompetenzen, nicht die rechtlichen, sind in den meisten Regionen und Provinzen auf die entsprechenden Naturmuseen, Universitäten und die dort angestellten Paläontologen übergegangen. Die "beni archeologici/culturali" sind gemäß italienischem Gesetz Staatsbesitz. Das bedeutet, dass sie zwar zufällig von Privatpersonen gefunden werden können, dies jedoch nicht automatisch zu einem Eigentumsrecht führt.

Das italienische Recht sieht ebenfalls vor, dass wenn jemand einen Fund gemacht hat, der möglicherweise paläontologisches Interesse aufweist, dieser innerhalb von 48 Stunden bei den zuständigen staatlichen Vertretern (Denkmalamt, Polizei, Forstbehörde, Carabinieri usw.) gemeldet werden muss. Dieser rechtliche Hintergrund beleuchtet, nun zur praktischen Umsetzung.

Falls ein Fossil oder ein Stein entdeckt wird und Zweifel bestehen, ob er wissenschaftliches oder paläontologisches Interesse weckt, ist folgendes standardisiertes Vorgehen vorgesehen:

- Die persönlichen Daten des Entdeckers werden notiert.
- Das Fundstück wird behalten oder ein Foto davon gemacht (Achtung: Ein Maßstab muss erkennbar sein).
- Das Foto wird an den regionalen Fachmann für Paläontologie weitergeleitet.

Falls sich nach Prüfung herausstellt, dass das Fundstück keinen wissenschaftlichen Wert hat, könnte der Entdecker es theoretisch mitnehmen. Er sollte jedoch im Bewusstsein behalten, dass er dadurch nicht zum Eigentümer wird. Das Eigentumsrecht bleibt weiterhin beim Staat oder unserer Provinz. Da der Fund gemeldet wurde, befindet sich der Entdecker rechtlich auf der sicheren Seite. Fundstücke, die möglicherweise relevant sind, sollten zur Überprüfung ins Naturmuseum gebracht werden. Wenn sich der Verdacht bestätigt, werden wissenschaftliche Funde im Depot des Museums aufbewahrt. Der Finder kann diese jederzeit einsehen, sofern seine Daten bei der Meldung erfasst wurden.